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09.02.2022

Stabilisierungshilfe – Anhörung zum Auflagenverstoß


Nochmal zur Verdeutlichung: Es ging offensichtlich im letzten Jahr nicht nur darum, dass wir nur 900.000 EUR Stabihilfe für 2021 bekommen. Fakt ist: Diese 900.000 EUR für 2021 sind nur in Aussicht gestellt, allerdings mit Bedingungen, deren Erfüllung wir noch nachweisen müssen, was fraglich ist.
Und auch der Verbleib der bereits erhaltenen Stabihilfe in Höhe von 1,4 Mio EUR für 2020 ist ebenfalls fraglich, weil darüber nach dem Schreiben der Regierung der Oberpfalz erst noch entschieden wird.
Zurückzahlen ist schlimmer als nichts bekommen.

Einige Anmerkungen hätten wir dazu generell auch noch:

  • Unabhängig von den Zahlen, die die Regierung der Oberpfalz in ihrem Anhörungsschreiben wegen der Stabihilfe 2020 zugrunde gelegt hat und die ich hier nicht widerholen möchte, ist Fakt:
    Seit 2017 haben wir uns bis 2020 nur minimalst entschuldet, trotz Stabihilfen. Und ob die Schulden rentierlich sind oder nicht: Irgendwann muss sie jemand zahlen.
  • Maßgebliche Feststellung für das Bayerische Staatsministerium der Finanzen war, dass gegen die Auflage zur Überarbeitung des Investitionsprogramms verstoßen wurde. Natürlich kann man davon noch abweichen, aber was sollte der Sinn sein, wenn man ihn nicht durchziehen will? Und nochmal: Fakt ist, wir haben zwar keine Nettoneuverschuldung, aber wir haben auch nicht wirklich entschuldet.
  • Die Hinweise, die dazu gegeben werden, entsprechen zum Großteil den Mahnungen und Bedenken, die unsere Fraktion schon seit eher hatte und für die man uns als „Bedenkenträger, Hinderer und Bremser" hinstellt.

Zu einzelnen Punkten aus dem Anhörungsschreiben:

  • Eine Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden. Dabei ist es unter Umständen erforderlich, dass mit neuen Investitionen erst dann begonnen wird, wenn die bereits laufenden Maßnahmen abgeschlossen sind.Wir haben schon mehrmals in den vergangenen Jahren auf die Gefahr hingewiesen, dass man nicht dauernd immer neue Projekte anfangen kann.
    Und dass dies nicht ewig so weiter gehen konnte mit den Stabihilfen, dürfte eigentlich jedem klar sein. Das ist weder laienhaft, noch auf dem ersten Blick, wenn man die Argumentation des Finanzministeriums liest. Das ist eher gesunder Menschenverstand. Und ganz offensichtlich ist das auch die Meinung des CSU-Finanz- und Heimatministers Füracker, zu dem uns als SPD naturbedingt nicht ein gutes Verhältnis unterstellt werden kann.
  • Darstellung der Finanzierung (Gesamtkosten der Maßnahme, mögliche Zuschüsse, mögliche Beiträge o.ä., Eigenanteile der Kommune, dafür notwendige Kreditaufnahmen).
    Auch hier wollten wir immer vor einem Ankauf eine Aufstellung haben über Kosten, Förderungen, Eigenanteile und dafür wäre es auch immer erforderlich gewesen zu wissen, zu welchem Zweck man z. B. ein Gebäude kauft.
  • Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren.
    Hier war für uns immer wichtig. Pflichtaufgaben vor „Nice to have". Deshalb stehen wir auch voll hinter dem Neubau des 3. KIGA oder Brandschutzmaßnahmen.
  • Anstehende Investitionen sind entsprechend der zugrundeliegenden Maßnahme zu beurteilen und zu priorisieren. Hohe Förderungen und hohe Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine hohe Priorisierung
    Klar ist, dass wir Maßnahmen priorisieren. Aber: Eins sehen wir ein kleines bisschen anders: Wenn der Stadt Waldsassen z. B. ein Radweg nichts kostet und wir dies für sinnvoll erachten, dann werden wir so etwas durchwinken.

Abschließend ist zu sagen:

  • Im HH-Plan 2021 wurde darauf hingewiesen, dass die angepeilte dauernde Leistungsfähigkeit sich erst nach 2023 wieder erholen dürfte und dazu „eine starke staatliche Unterstützung und Maßhalten bei der Investitionstätigkeit ..." wichtige Beiträge zu diesem Ziel" wären.
  • In der Jahresrechnung 2020 wurde darauf hingewiesen,
    „Die Gewährung weiterer Stabilisierungshilfen bzw. Investitionsbeihilfen wäre für die Weiterführung einer nachhaltigen Konsolidierung nach wie vor notwendig."
    Eigentlich müsste man diesen Satz aber umdrehen:
    Die Weiterführung einer nachhaltigen Konsolidierung wäre für die Gewährung weiterer Stabilisierungshilfen bzw. Investitionsbeihilfen nach wie vor notwendig.

Es kann u. E. keiner behaupten, dass das so nicht zu erwarten gewesen wäre.
Wir MÜSSEN diesen Tagesordnungspunkt zur Kenntnis nehmen und hoffen für unsere Stadt das Beste.


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